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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oase GmbH für Wiederverkäufer


I. Angebot, Vertragsabschluss & Vertragsinhalt

Unsere nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorrangig für unsere Waren und Dienstleistungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Entgegenstehende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen des Käufers sind verbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, die wir innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung erklären müssen. Zusicherungen, mündliche Absprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Unsere vereinbarte Produktbeschreibung gilt ausschließlich als Beschaffenheit der Ware. Empfehlungen oder Werbung begründen keine zusätzlichen vertraglichen Eigenschaften der Ware. Die Angaben in Broschüren, Katalogen und Anzeigen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, und der Käufer erwirbt von der Oase GmbH keine gesetzlichen Garantien, sofern wir nicht ausdrücklich eine Garantieerklärung abgeben.

4. Eine vollständige und fristgerechte Ausführung der Bestellung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Ist ein Produkt nicht verfügbar, informieren wir den Käufer unverzüglich und erstatten im Falle eines Rücktritts den entsprechenden Betrag ohne Verzögerung.


2. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk in € zuzüglich gegebenenfalls anfallender Installationskosten sowie der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Wir sind berechtigt, die Listenpreise nach Abschluss des Kaufvertrages zu erhöhen, wenn sich die Preise für Material und/oder Löhne/Gehälter im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Lieferung erhöhen oder wenn zwischen Bestellung und Lieferung mehr als vier Monate liegen.

3. Mangels anderweitiger Vereinbarung sind unsere Rechnungen bei Lieferung oder Abnahme sofort ohne jeden Abzug in voller Höhe zur Zahlung fällig.

4. Ohne weitere Erklärung unsererseits gerät der Käufer in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit bei uns eingegangen ist.

5. Bei Mängeln ist der Käufer nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft oder der Käufer hat offensichtlich ein Recht, die Abnahme des Werkes zu verweigern. In diesen Fällen ist der Käufer nur befugt, Zahlungen in einem Umfang zurückzuhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung, vorrangig durch Nachbesserung, steht. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat und wenn der fällige Betrag einschließlich bereits geleisteter Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der mangelbehafteten Lieferung oder Leistung steht.

6. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


3. Lieferzeit/ Lieferverzug

1. Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Käufers. Lieferfristen beginnen frühestens mit Vertragsabschluss, jedoch nicht, bevor uns alle vom Käufer bereitzustellenden Unterlagen, Freigaben, technischen Klärungen usw. vollständig vorliegen. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche verlängern die Lieferfrist entsprechend. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Lieferfrist unser Werk verlassen hat oder wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben, sofern die Ware ohne Verschulden der Oase GmbH nicht ordnungsgemäß versandt wird. Eine Lieferfrist verlängert sich ebenfalls angemessen, wenn unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt eintreten.

2. Bei einem von uns zu vertretenden Lieferverzug kann der Käufer uns nach schriftlicher Mahnung eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Annahme des Vertragsgegenstands ablehnt. Der Käufer ist dann berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist und Vorliegen aller weiteren gesetzlichen Voraussetzungen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts stehen dem Käufer keine Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer römisch VI Nr. 9.


4. Gefahrenübergang und Abnahme

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Liefergegenstände abgesandt sind, auch bei Teillieferungen oder wenn wir zusätzliche Leistungen wie Versand, Versandkosten oder Montage übernommen haben. Wir sind berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vorzunehmen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

2. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft der Oase GmbH auf den Käufer über. Verzögert der Käufer die Annahme, sind wir berechtigt, die Ware an den Käufer zu versenden oder sie auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.

3. Gelieferte Gegenstände sind vom Käufer abzunehmen, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, unbeschadet der Rechte gemäß römisch VI.


5. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand vor, bis alle Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer bei uns eingegangen sind; der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo.

2. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstands zum Wert der verbundenen Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer der Oase GmbH das entsprechende Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns. Der Käufer tritt darüber hinaus der Oase GmbH die Forderungen gegen Dritte in Höhe unserer Verkaufserlöse ab, die ihm aus der Verbindung des Kaufgegenstands mit einer Sache und/oder einem Objekt oder aus einer Weiterveräußerung in dieser Höhe zustehen; dies ist jedoch nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware anderweitig zu verfügen, insbesondere nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung.

3. Wir sind berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber seinen Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

4. Auf Verlangen des Käufers werden wir nach unserem Ermessen einen angemessenen Teil des Sicherungsrechts freigeben, wenn der realisierbare Wert dieser Sicherheiten den Gesamtbetrag aller uns zustehenden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

5. Verstößt der Käufer gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere gerät er in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen. Die Aufforderung zur Herausgabe der neuen Ware stellt ohne entsprechende Erklärung keinen Rücktritt vom Vertrag dar.


6. Mängelanzeige und Haftung für Mängel

1. Ist der Käufer Unternehmer, so sind unsere Lieferungen jeweils unverzüglich auf Vollständigkeit und Freiheit von Mängeln zu prüfen. Offensichtliche Mängel sowie Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar sind, hat der Käufer nach der Lieferung unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Unternehmer hat jeden festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die schriftliche Anzeige muss eine genaue Beschreibung des Mangels enthalten. Bei Abholung der Ware oder bei Anlieferung ist der Käufer verpflichtet, den Zustand der Ware selbst zu bestätigen oder von einem bevollmächtigten Dritten bestätigen zu lassen. Eine Minderlieferung stellt ebenso wenig einen Mangel dar wie eine Falschlieferung; in diesen Fällen sind wir berechtigt, auf Verlangen eine Nachlieferung vorzunehmen.

2. Sind die Waren aufgrund eines Liefergeschäfts mangelhaft, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Zunächst beschränken sich die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der Kaufsache auf Nacherfüllung. Scheitert die Nacherfüllung nach zwei Versuchen endgültig, ist der Käufer berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten, die Vergütung zu mindern oder, bei einem wesentlichen Mangel, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unwesentlicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unwesentlicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit.

4. Wählt der Käufer nach erfolgloser Nacherfüllung wegen eines Sachmangels der Lieferung den Rücktritt vom Vertrag, stehen ihm keine weitergehenden Schadensersatzansprüche zu. Verlangt der Käufer nach erfolgloser Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware, sofern dies für ihn zumutbar ist, beim Käufer. Der Ersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert des mangelhaften Gegenstandes. Dies gilt nicht, wenn die Oase GmbH die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

5. Der Käufer ist verpflichtet, der Oase GmbH nach Abstimmung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, alle als notwendig erachteten Nachbesserungen und Ersatzlieferungen vorzunehmen; andernfalls ist die Oase GmbH von der Haftung für den Mangel befreit. Nur wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug geraten, ist der Käufer nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der angemessenen Aufwendungen zu verlangen.

6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – unabhängig vom Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr, sowohl bei Lieferung als auch bei Montage / Werkvertrag. Diese Frist gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, außer bei Vorsatz, Verletzung einer Garantie oder arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Oase GmbH.

7. Eine Mängelanzeige hemmt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche nicht automatisch, wenn wir nach Prüfung der Ursachen des Mangels feststellen, dass wir für den Mangel nicht verantwortlich sind.

8. Wir haften nicht für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, auf fehlerhafte Bedienung durch den Käufer oder einen Dritten, auf natürlichen Verschleiß oder auf nachlässige Behandlung, ungeeignete Reinigung und Pflege oder chemische und/oder mechanische Einflüsse zurückzuführen sind, für die wir kein Verschulden tragen.

9. Stellt Oase infolge einer Mängelanzeige des Bestellers bei Prüfung der beanstandeten Ware fest, dass der Mangel nicht von Oase zu vertreten ist, sondern auf einen Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung zurückzuführen ist, die dem Verantwortungsbereich des Bestellers zuzuordnen sind, ist Oase berechtigt, dem Besteller für den hierfür entstandenen Arbeitsaufwand eine pauschale Servicegebühr von 19,90 € zuzüglich MwSt. sowie zuzüglich Versandkosten pro Produkt in Rechnung zu stellen.

10. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt; diese Regelung gilt entsprechend bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen haften wir nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

11. Die vorstehenden Regelungen unter Nr. 9 gelten für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Mängeln, Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis oder unerlaubter Handlung.


7. Bedingungen für die Rücknahme von Waren

Unabhängig von den in Ziffer VI geregelten Ansprüchen nimmt Oase mangelfrei gelieferte Ware bei Vorliegen von Mängeln nur im Einzelfall und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vor Rücksendung zurück; eine Rücknahme von Produkten mit einem Auftragswert von unter 100,00 € ist aus wirtschaftlichen Gründen stets ausgeschlossen. Voraussetzung für den Abschluss einer Rücknahmevereinbarung ist in jedem Fall, dass sich die zurückzusendende Ware in einwandfreiem, fehlerfreiem Zustand befindet, einschließlich der Originalverpackung, und dass sie dem aktuellen Sortiment gemäß Katalog entspricht. Kommt eine Rücknahmevereinbarung zustande, ist der Besteller verpflichtet, der Rücksendung eine Kopie der Rechnung, eine Kopie des Lieferscheins sowie die Rücknahmegenehmigung beizufügen. Das Transportrisiko der Rücksendung trägt der Besteller. Rücksendungen dürfen nicht unfrei erfolgen, andernfalls ist OASE berechtigt, die Annahme der Rücksendung zu verweigern. Für den gesamten Abwicklungs- und Verwaltungsaufwand sowie das Risiko der Weiterveräußerung der zurückgenommenen Produkte behält Oase 30 % vom in Rechnung gestellten Nettowarenwert ein.


8. Haftung für Nebenpflichten

1. Unsere technische Anwendungsberatung sowie unsere Empfehlungen, Berechnungen, Zeichnungen und Projektplanungen veranschaulichen lediglich die bestmögliche Nutzung unserer Produkte, sie werden als Richtwerte zur Verfügung gestellt und sind unverbindlich. Sie entbinden den Käufer nicht von der Pflicht, selbst zu prüfen, ob unsere Produkte für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind.

2. Kann der Vertragsgegenstand infolge schuldhafter Verletzung von Nebenpflichten, zu denen wir verpflichtet sind, auch schon vor Vertragsschluss, etwa wegen unterlassener oder fehlerhafter Beratung oder unrichtiger Anleitungen, nicht vertragsgemäß verwendet werden, gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Käufers die Bestimmungen gemäß römischer Ziffer VI Nr. 5 – 8 entsprechend.


9. Muster, Zeichnungen

Wir behalten uns das Eigentum an und das Urheberrecht für Muster, Zeichnungen und sonstige Unterlagen vor. Diese dürfen nicht unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen an uns zurückzugeben.  


10. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Firmensitz in Hörstel.

2. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ibbenbüren oder das Landgericht Münster, sofern der Käufer Kaufmann ist und im Handelsregister eingetragen wurde, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Sondervermögen des öffentlichen Rechts (nach deutschem Investmentrecht).  


11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


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